Erklärung zur Barriere­freiheit

Die Hotel Anders ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Hotel Anders.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den angewandten, gültigen Normen und technischen Spezifikationen vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung der Barriere­frei­heits­erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.02.2026 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 05.02.2026.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Alternativ können Sie sich auch direkt an uns wenden:

Hotel Anders

Rummelsberg 61 
90592 Schwarzenbruck
Bayern / Deutschland

+49 09128 91920
anders@rummelsberger.net

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Durch­setzungs­ver­fahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag

Zuständige Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

 

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